Bei widrigen Licht- und Verkehrssituationen ist es dringend angeraten, auch am Tag mit Licht zu fahren. Dadurch können die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr besser erkannt werden. Nach Expertenmeinung kann dadurch das Unfallrisiko deutlich reduziert werden. Alle Informationen hat die KÜS in einem Flyer bereitgestellt.
Es dürfen normalerweise nur zwei Positionsleuchten angebracht sein. Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann zulässig, wenn zwei davon in den Hauptscheinwerfern integriert sind.
Grundsätzlich gelten diese Anbauhinweise auch für Krafträder. Bei Fahrzeugen der Klasse L3e ist auch eine einzelne TFL zulässig. Diese darf entweder über oder unter den Scheinwerfern parallel zur Längsmittelebene des Kraftrades angeordnet sein oder neben den Scheinwerfern bis zu 250 mm von der Längsmittelebene entfernt. Sind zwei TFL montiert, so müssen diese symmetrisch angeordnet sein und es darf ein Abstand der Leuchten von 420 mm nicht überschritten werden, außer sie sind mit anderen Scheinwerfern kombiniert oder befinden sich innerhalb der Fahrzeugsilhouette. Die TFL dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken. Aufgrund geltender Abstrahlwinkel für TFL sind diese nach der beigefügten Anbauanleitung zu montieren. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie einen KÜS-Partner in Ihrer Nähe.
Größe
Die leuchtende Fläche der TFL muss mindestens 25 cm², darf aber nicht mehr als 200 cm² betragen.
Farbe
Die Farbe des abstrahlenden Lichtes muss Weiß sein. Definiert ist dies über die gemessene Farbtemperatur. Weswegen das Licht leicht bläulich oder gelblich empfunden werden kann.
Schaltung
TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist. Jedoch können die TFL ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung »Park« befindet, die Feststellbremse aktiviert ist oder das Antriebssystem zwar aktiv ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat. Tagfahrlicht darf auf keinen Fall mit dem Abblendlicht, Fernlicht zusammen leuchten! Außer es werden lediglich Lichtsignale gegeben. Wenn kein automatisches Abblendlicht vorhanden ist, müssen mindestens die Schlussleuchten mit eingeschaltet sein. Adaptives Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb mit 100 Prozent Leuchtkraft. Beim Einschalten des Abblendlichts wird das Tagfahrlicht auf Positionslichtniveau abgedimmt und gilt rechtlich dann auch als solches. Sind die TFL mit den Fahrtrichtungsanzeigern im Hauptscheinwerfer integriert oder ist der Abstand zwischen den TFL und dem Fahrtrichtungsanzeiger ≤ 40 mm, so muss beim Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger die Tagfahrleuchteneinheit auf dieser Seite erlöschen oder die Lichtstärke auf Positionslichtniveau vermindert werden. Diese Hinweise gehen aus den aktuellen ECE-Richtlinien hervor. Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften bei der Nachrüstung mit Tagfahrleuchten endet bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“. Eine Plakette wird dann nicht erteilt.