Wie in vielen europäischen Ländern ist auch in Deutschland Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Nach der Forderung der Verkehrsministerkonferenz hat der Bund festgelegt, dass seit dem 01.07.2014 die neonfarbene Weste mit an Bord sein muss.
Die Warnweste muss griffbereit sein.
Es ist die Situation die niemand gerne erleben will. Das Auto bleibt plötzlich wegen einer Panne stehen oder man wird in einen Unfall verwickelt. Wichtig ist jetzt, dass man von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Die Sicherheitsweste, ob in gelb, orange oder rot und mit reflektierenden Materialien versehen, leistet hierzu eine wichtige Hilfe.
Die KÜS rät, bei einem unfreiwilligen Halt die Warnweste bereits vor dem Verlassen des Fahrzeuges anzuziehen. Daher ist es wichtig, dass die Weste nicht im Kofferraum, womöglich versteckt unter dem Gepäck, sondern gut und schnell zugänglich im Handschuhfach oder den Ablagen, etwa in der Fahrzeugtür, mitgeführt wird. Auf keinen Fall sollten sie über den Sitz gehängt werden. Hier behindert sie die Funktion der Seitenairbags. Sie sollte auch nicht der prallen Sonne ausgestzt sein. Dadurch wird die reflektierende Wirkung erheblich reduziert.
In Europa schon lange in vielen Ländern Pflicht
Die KÜS weist darauf hin, dass die verwendeten Warnwesten nach einer europaweit gültigen Norm zugelassen sein müssen, also das europäische Kontrollzeichen EN ISO 20471:2013 aufgedruckt sein muss.
In vielen europäischen Ländern ist das Mitführen der Warnweste schon seit Längerem Pflicht. Wenn die Weste bei einer Kontrolle nicht vorhanden ist, werden bei unseren Nachbarn teils empfindliche Strafen fällig. Die Palette reicht hier von 14 bis 600 EUR. Da kann der Kurztripp zum Nachbarn schon empfindlich zu Buche schlagen. In Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn gilt die Tragepflicht für jeden der das Fahrzeug verlässt. In Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei muss sowohl eine Weste jederzeit zwingend im Auto vorhanden sein und bei einem Unfall etc. getragen werden.
Warnweste ist kein Freibrief
Die KÜS weist auch darauf hin, dass das Tragen einer solchen Weste etwa nach einem Anhalten auf der Straße oder gar der Autobahn, keinesfalls von anderen Sicherheitsmaßnahmen entbindet. So ist es absolut erforderlich, dass man etwa bei warten auf Hilfsdienste unbedingt hinter vorhandenen Leitplanken steht. Auch mit einer übergezogenen Warnweste sollte man vom Fahrzeug zurücktreten und keinesfalls auf der Fahrbahn herumlaufen.
Noch Fragen?
Informationen rund um die Warnwestenpflicht finden Sie auch im KÜS newsroom Fragen/Antworten – Warnwesten